Hier findet ihr Informationen und Preise zu den Führerscheinklassen. Wie sich die Ausbildung im einzelnen aufbaut, findet ihr im unteren Bereich der Seite.
Die theoretische Ausbildung besteht aus zwölf Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff und dem klassenspezifischen Unterricht. Dieser besteht bei der Klasse B und AM aus zwei, bei den Klassen A1, A2 und A aus vier Doppelstunden á 90 Minuten.
Bei einer Erweiterung besteht die Grundausbildung aus sechs Doppelstunden á 90 Minuten.
Für die Klasse BE wird keine theoretische Ausbildung und Prüfung benötigt.
Lehrmaterial pro Klasse (außer Mofa) | 100,- € |
Lehrmaterial Doppelklassen | 120,- € |
Grundbetrag bei Doppelklasse B+BE | 549,- € |
Grundbetrag bei Doppelklasse A1/A2/A | 649,-€ |
Grundbetrag bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung | 200,-€ |
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, benötigt ihr einen TÜV Gutschein. Diesen könnt ihr mit der Auswahl Theorieprüfung aller Fahrerlaubnisklassen (ausser Mofa) unter folgendem Link kaufen:
Die theoretische Prüfung findet in der TÜV Zetrale in Kassel (Knorrstraße 36, 34121 Kassel) statt. Der folgende Link führt euch dierkt auf Google Maps zum richtigen Gebäude:
Die praktische Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten). Die Zahl der Fahrstunden der Grundausbildung ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers.
Die Sonderfarten werden gegen Ende der Ausbildung durchgeführt und gliedern sich wie folgt:
Klasse B | 5x Überland, 4x Autobahn, 3x Beleuchtung |
Klasse BE | 3x Überland, 1x Autobahn, 1x Beleuchtung |
Klasse B196 | Hier wird keine Sonderfahrt benötigt |
Klasse AM | Hier wird keine Sonderfahrt benötigt |
Klasse A1 | 5x Überland, 4x Autobahn, 3x Beleuchtung |
Klasse A2 | 5x Überland, 4x Autobahn, 3x Beleuchtung |
Klasse A | 5x Überland, 4x Autobahn, 3x Beleuchtung |
Erweiterung Klasse A1 auf Klasse A | 3x Überland, 2x Autobahn, 1x Beleuchtung |
Bei Vorbesitz von mindestens zwei Jahren der Klasse A1 für Aufstieg zur Klasse A2 oder Vorbesitz von mindestens zwei Jahren der Klasse A2 für Aufstieg zur Klasse A wird nur eine praktische Prüfung benötigt. Bei der Ausbildung der Klassen A, A1, A2, AM und B196 ist geeignete Motorrad-Schutzausrüstung (Helm, Jacke mit Rückenprotektor, Hose, Schuhe und Handschuhe) vorausgesetzt. Die Ausrüstung wird nicht durch die Fahrschule bereitgestellt. |
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, benötigt ihr einen TÜV Gutschein. Diesen könnt ihr mit der entsprechenden Auswahl unter Praktische Prüfung unter folgendem Link kaufen:
Die praktische Prüfung findet an der TÜV Zetrale in Hofgeismar (Robert-Bosch-Straße 2, 34369 Hofgeismar) statt. Der folgende Link führt euch dierkt auf Google Maps zum richtigen Gebäude:
Die Fühererscheinklasse B berechtig euch Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg zu fahren.(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)
Die Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz ist ebenfalls gestattet.
Grundbetrag | 499,- € |
Fahrstunde á 45 Minuten | 58,- € |
Sonderfahrt á 45 Minuten | 80,- € |
Vorstellung zur Prüfung | |
Theorie | 100,- € |
Praxis | 220,- € |
Die Klasse B78 ermöglicht es Euch Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg zu fahren.
Mit der Klasse B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt. Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt.
Ihr müsst mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung absolvieren.
Weiterhin ist eine mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer vogeschrieben, um die Schalteignung nachzuweisen.
Grundbetrag | 499,- € |
Fahrstunde á 45 Minuten | 58,- € |
Sonderfahrt á 45 Minuten | 85,- € |
Vorstellung zur Prüfung | |
Theorie | 100,- € |
Praxis | 220,- € |
Die Klasse BE erlaubt es euch Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, zu fahren.
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Grundbetrag | 150,- € |
Fahrstunde á 45 Minuten | 65,- € |
Sonderfahrt á 45 Minuten | 92,- € |
Vorstellung zur Prüfung | |
Praxis | 250,- € |
Die Klasse B196 erlaubt es euch Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS zu fahren.
Ihr könnt diesen Führerschein erhalten, wenn ihr mindestens 25 Jahre alt seid und seit mindetsens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B) seid.
Die theoretische Ausbildung beseht aus 4 Einheiten zu je 90 Min. Unterricht.
Weiterhin sind 5 Einheiten zu je 90 Min. praktischer Ausbildung vorgeschrieben. Während der praktischen Grundausbildung werden die Grundfahraufgaben der Klasse A1 druchgeführt. Weiterhin werden auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren.
Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung. Solte jedoch nach erreichen der praktischen Einheiten das Ausbildungsziel nicht erreicht sein, so können ggf. weitere Fahrstunden nötig sein.
Solltet ihr mit dem Gedanken spielen, nach dem Erwerb der Klasse B196 einen Aufstieg in die Klasse A zu machen, so ist dies jederzeit möglich.
Wichtig ist jedoch, dass ihr dadurch die Aubildung nicht verkürzen könnt, wie wenn ihr bspw. den Aufstieg von A1 zu A2 oder von A2 auf A macht.
Grundbetrag | 250,- € |
Fahrstunde á 45 Minuten | 105,- € |
Die Klasse A1 erlaubt es Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kW/kg - zu fahren. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Weiterhin können dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren gefahren werden.
Die Klasse A1 erlaubt es Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg - zu fahren.
Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.
Beim zwei jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
ab 20 Jahre - für Krafträder bei zwei jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
Die Klasse A erlaubt es Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h zu fahren.
Die Klasse A erlaubt es Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h zu fahren.
Mit eingeschlossen sind auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
Grundbetrag | 599,- € |
Grundbetrag bei Erweiterung | 449,- € |
Grundbetrag bei Aufstieg | 150,- € |
Fahrstunde á 45 Minuten | 72,- € |
Sonderfahrt á 45 Minuten | 105,- € |
Vorstellung zur Prüfung | |
Theorie | 100,- € |
Praxis | 275,- € |
Die Klasse AM ermöglicht es zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW zu fahren.
Ebenfalls können dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung gefahren werden.
Grundbetrag | 599,- € |
Fahrstunde á 45 Minuten | 72,- € |
Vorstellung zur Prüfung | |
Theorie | 100,- € |
Praxis | 275,- € |
Die Klasse T ermöglicht es Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) zu fahren.
Einen Kostenvoranschlag erhälst du gerne auf Nachfrage.